Hilfsmittelkatalog

§ 33 des SGB V regelt den Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, also den sächlichen medizinischen Leistungen.

Diese Versorgung umfasst z. Zt. ca. 15.000 Artikel in 34 Produktgruppen und ist sehr heterogen. Von der Badehilfe über Milchpumpen bis zu Toilettensitzen wird die Versorgung der Versicherten geregelt. Der Anspruch des Versicherten auf ein Hilfsmittel wird über die medizinischen und technischen Anforderungen sowie Indikationen definiert.

Das Modul Hilfsmittelkatalog enthält alle Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Außerdem eine Definition der jeweiligen Produktgruppe und eine Beschreibung der Produktart.

Beim Rezeptausdruck können Sie entscheiden, ob Sie die Produktgruppe oder das konkrete Produkt verordnen wollen.

 

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