GKV-Rabattverträge
Mit dem AVWG hat der Gesetzgeber in § 130a SGB V die Möglichkeit geschaffen, Rabattverträge zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und Pharmaunternehmen abzuschließen.
Apotheker sind nach §129 SGB V verpflichtet, bei einer Aut-idem-Substitution ein rabattiertes Arzneimittel abzugeben, wenn für diesen Wirkstoff eine Rabattvereinbarung vorliegt und das substituierte Präparat in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.
Um den Arzt über die von Rabattverträgen betroffenen Medikamente zu informieren und die Therapiehoheit zu gewährleisten, sind die Rabattverträge mit diesem Modul in die Datenbank eingebaut:
- Nach Voreinstellung der GKV werden die Medikamente mit Rabattvertrag in allen Listungen (z.B.: A - Z, Preisvergleich etc.) gekennzeichnet.
- Automatische Anpassung der GKV-spezifischen Patienten-Zuzahlungen.
- Über eine Schnittstelle ist es möglich, aus dem Arztinformationssystem oder Klinikinformationssystem die Institutionskennziffer (IK-Nummer) der gesetzlichen Krankenversicherung zu übergeben und die Rabatt-Kennzeichnung der Medikamente zu aktivieren.
Die Software MMI PHARMINDEX PLUS ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die elektronische Verordnung zertifiziert (Prüfnummer: hier). Für die zertifizierte Version sind neben der Basisversion die Module "GKV-Rabattverträge" und "Regionale Arzneimittelvereinbarungen" verpflichtend.
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