Regionale Arzneimittelvereinbarungen
(ehem. "Bonus-Malus"-Modul)

Gemäß § 84 SGB V vereinbaren die gesetzlichen Krankenkassen und die kassenärztliche Vereinigung (KV) jährlich, wie die vertragsärztliche Versorgung mit Arzneimittel geregelt wird.

Nach Voreinstellung einer KV-Zugehörigkeit (z.B. durch die Primärsoftware) werden

  • die für die Kassenärztliche Vereinigung geltende Regelungen (z.B. bezüglich der Leitsubstanzen) in der Datenbank beim ausgewählten Medikament angezeigt.
  • eine Verordnungsalternative ist auswählbar.

Die Software MMI PHARMINDEX PLUS ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die elektronische Verordnung zertifiziert (Prüfnummer: hier). Für die zertifizierte Version sind neben der Basisversion die Module "GKV-Rabattverträge" und "Regionale Arzneimittelvereinbarungen" verpflichtend.