Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MMI Medizinische Medien Informations GmbH
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge, Angebote und sonstigen Leistungen von MMI. Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie MMI in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
1.2 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantieerklärungen, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von MMI. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von MMI sind freibleibend. Alle Aufträge, auch wenn sie von Vertretern oder Verkaufsmitarbeitern entgegengenommen werden, erlangen für MMI Verbindlichkeit erst mit der schriftlichen Bestätigung von MMI.
2.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Anzeigenschluss durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
3. Platzierung und Gestaltung von Anzeigen, Druckunterlagen, Auflage, Teilleistungen
3.1 Zur Aufnahme von Eintragungen und Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift ist MMI nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung verpflichtet.
3.2 Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung für den Leser nicht zweifelsfrei als Anzeigen erkennbar sind, werden von MMI mit dem Wort „Anzeige“ als solche kenntlich gemacht.
3.3 MMI behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe – abzulehnen oder zu widerrufen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für MMI wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters bindend und dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.
3.4 Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen bzw. dem Format und den technischen Vorgaben von MMI entsprechende (Bild, Text- oder Ton-) Dateien zu sorgen. Kosten für nachträgliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen einschließlich der Kosten für die Herstellung erforderlicher Druckunterlagen und Zeichnungen, Satzkosten sowie Formatierungskosten stellt MMI in Rechnung.
3.5 Vor Drucklegung stellt MMI dem Auftraggeber Korrekturabzüge zur Verfügung und räumt ihm zugleich eine angemessene Frist zu ihrer Prüfung ein. Der Auftraggeber hat die Korrekturabzüge wegen der besonderen Verantwortung für den Inhalt mit größtmöglicher Sorgfalt auf die inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und innerhalb der von MMI gesetzten Frist sein Einverständnis mit den Korrekturabzügen zu erklären oder die erforderlichen Korrekturen MMI schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung gegenüber MMI, gilt das Einverständnis mit dem Abdruck des im Korrekturabzug wiedergegebenen Inhaltes als erteilt. MMI wird den Auftraggeber hierauf bei Übermittlung der Korrekturabzüge besonders hinweisen.
3.6 Der Versand der Auflage erfolgt schwerpunktmäßig gemäß Tarifunterlagen an die entsprechenden Zielgruppen, eingeschlossen ist eine beschränkte Streuung bei weiteren Zielgruppen im Gesundheitswesen. Branchenübliche Abweichungen von der Auflage sind zulässig.
3.7 Der Auftraggeber ist zur Annahme von Teilleistungen verpflichtet, sofern dies nicht im Einzelfall für ihn unzumutbar ist.
4. Preise, Berechnung, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
4.1 Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Die Rechnung wird spätestens am 5. Tag des auf die Veröffentlichung der Anzeige oder der Eintragung folgenden Monats erteilt. Sollte die Post für Fremdbeilagen Nachgebühren erheben, behält sich MMI eine Nachbelastung der entsprechenden Kosten vor.
4.3 Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Vorauskasse ist der Auftraggeber zu einem Skontoabzug von 2 % berechtigt. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bei MMI bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto von MMI an.
4.4Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Forderungen zu. Ein etwaiges gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht, beispielsweise wegen Mängel der Sache, steht dem Auftraggeber nur in Ansehung solcher unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Forderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis mit MMI stammen.
5. Gesonderte Regelungen für Veranstaltungen
5.1 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Sie berechtigt zur Teilnahme, wenn MMI sie schriftlich (mittels Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt.
5.2 Der Rechnungsbetrag ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bei MMI bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto von MMI an. Im übrigen gelten die Bestimmungen in 4.1 und 4.4 entsprechend.
5.3 Die Berechtigung/Teilnahme ist übertragbar, sofern MMI vor Veranstaltungsbeginn Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers mitgeteilt wird.
Wenn MMI eine Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegt, erstattet MMI eine schon gezahlte Teilnahmegebühr. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig.
Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
5.4 Wenn angekündigte Referenten ausfallen, bemüht sich MMI um gleichwertige Ersatzreferenten. Die kurzfristige Absage einer Veranstaltung behält sich MMI für diesen Fall vor. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Sicherungsabtretung
Bei Anzeigenaufträgen durch eine Agentur oder einen sonstigen Mittler gilt zusätzlich Folgendes:
6.1 Zur Sicherung sämtlicher, auch zukünftig erst entstehender Forderungen von MMI gegen die Agentur tritt die Agentur hiermit ihre Forderungen gegen deren Auftraggeber aus dem Auftrag im Zusammenhang mit der bei MMI geschalteten Anzeige an MMI ab.
6.2 Die Agentur ist ermächtigt, die an MMI abgetretenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs einzuziehen. MMI ist berechtigt, die Ermächtigung der Agentur zur Einziehung der an MMI abgetretenen Forderungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung, im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit der Agentur zu widerrufen. Im Fall des Widerrufs ist die Agentur verpflichtet, seine Auftraggeber von der Forderungsabtretung an MMI unverzüglich zu unterrichten und MMI alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.
7. Mängelanzeige und Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
7.1 Erkennbare Mängel der Anzeige oder des Eintrags in den von MMI verlegten Nachschlagewerken bzw. Datenbanken sind MMI unverzüglich, für Nachschlagewerke spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung der Anzeige, sonstige Mängel unverzüglich, für Nachschlagewerke spätestens innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei MMI an. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige erlöschen jegliche Mängelrechte des Auftraggebers wegen des betreffenden Mangels.
7.2 Etwaige Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels sind auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von MMI durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Anzeige. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
7.3 Soweit MMI nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung - wegen eines Mangels zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 7 beschränkt.
7.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr beginnend mit der Fertigstellung der Anzeige oder des Eintrags. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Die vorgenannte einjährige Verjährungsfrist findet auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln auch dann keine Anwendung, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter von MMI beruht oder es sich um Personenschäden handelt oder MMI aus unerlaubter Handlung haftet. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährungs- und Ausschlussfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Haftung von MMI
8.1 Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter von MMI beruhen, sowie für Personenschäden haftet MMI nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Auftraggeber deshalb vertrauen können muss, haftet MMI nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf solche Schäden, die für MMI bei Vertragsabschluß nach Art und Umfang voraussehbar waren. Im übrigen sind Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
8.2 Eine etwaige gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer von MMI garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.3 Die in dieser Ziffer 7 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine etwaige Haftung gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter und sonstiger Erfüllungsgehilfen von MMI gegenüber dem Auftraggeber.
9. Verantwortlichkeit des Auftraggebers für den Anzeigeninhalt
Für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Texte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat MMI von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Anzeigeninhalt freizustellen. Wird MMI verpflichtet, eine Gegendarstellung eines von der Anzeige oder Eintragung Betroffenen zu schalten, so hat der Auftraggeber die dadurch MMI entstehenden Kosten zu tragen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Unternehmens von MMI.
10.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten. MMI ist berechtigt, anstelle des Gerichts des vorstehend vereinbarten Gerichtsstands jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
HINWEIS
Daten der Auftraggeber werden von MMI gemäß den Bestimmungen des BDSG EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.